Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen
Nr. 99050033000000Volltext
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.
- Gebühr: 45,00 Euro
- Gebühr: 45,00 Euro
Formulare
- IHK Neubrandenburg Eintragung juristische Person
- IHK Neubrandenburg Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- IHK Neubrandenburg Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
- IHK Neubrandenburg Beiblatt juristische Person
- IHK Neubrandenburg Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
- IHK zu Rostock Eintragung juristische Person
defekter Link wurde ausgetauscht - IHK zu Rostock Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
Defekter Link wurde ausgetauscht - IHK zu Rostock Beiblatt juristische Person
defekter Link wurde ausgetauscht - IHK zu Rostock Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
defekter Link wurde ausgetauscht - IHK zu Schwerin Eintragung juristische Person
defekter Link wurde ausgetauscht - IHK zu Schwerin Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- IHK zu Schwerin Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
defekter Link wurde ausgetauscht - IHK zu Schwerin Beiblatt juristische Person
- IHK zu Schwerin Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
- Vermittlerregister - Eintragung juristische Person
- Vermittlerregister - Eintragung natürliche Person / Personengesellschaft
- Versicherungsvermittler: Beiblatt juristische Person
- Vermittlerregister - Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- Vermittlerregister - Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern