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Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung

Nr. 99129008037000

Volltext

Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.

Voraussetzungen

Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V

Fachlich freigegeben am

21.11.2018