Dolmetscher und Übersetzer- Feststellung und Nachweis der fachlichen Eignung
Nr. 99018010037000Volltext
Der Nachweis der fachlichen Eignung für das Übersetzen oder Dolmetschen für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die beabsichtigen, eine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung zu beantragen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann erbracht werden
- durch Abschluss eines Studiums als Dolmetscher oder Übersetzer bzw. als Diplomsprachmittler an einer deutschen Hochschule
- durch einen im Ausland erlangten und als gleichwertig anerkannten Ausbildungsabschluss oder
- durch Ablegen einer staatlichen außeruniversitären Prüfung.
Voraussetzung für die Zulassung zu der Prüfung ist mindestens ein Mittlerer Bildungsabschluss sowie eine mehrjährige Ausbildung als Dolmetscher oder Übersetzer in der zu prüfenden Sprache oder eine einschlägige mehrjährige Berufspraxis.
Wer die Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte(r) Dolmetscher(in)" bzw. "Staatlich geprüfte(r) Übersetzer(in)" zu führen.
Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das zum Nachweis der fachlichen Eignung gegenüber der für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung zuständigen Stelle dient.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- amtlich beglaubigte Kopien von Schul- und sonstigen Bildungsabschlüssen (Wurden die Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.)
- amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Zertifikaten als Nachweis für Kenntnisse angegebener Fachgebiete
Weitere Anforderungen sind dem vom Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer herausgegebenen Merkblatt zur Teilnahme an einer staatlichen Prüfung gemäß Dolmetscherprüfungsverordnung vom 26. Februar 2007 zu entnehmen, das auch im Internet zur Verfügung steht.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
In Mecklenburg-Vorpommern fallen die folgenden Gebühren an:
- Übersetzer- und Dolmetscherprüfung EUR 490,00
- Übersetzerprüfung EUR 400,00
- Dolmetscherprüfung nach bestandener Übersetzerprüfung EUR 292,00
- Nichtzulassung zur Prüfung EUR 40,00
Fristen
Die Anmeldung für den jeweils nächsten Prüfungstermin kann nur in der Zeit vom 15. August bis zum 15. September (Posteingang) eines jeden Jahres abgegeben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Einzelheiten des Prüfungsverfahrens sind dem oben genannten Merkblatt zu entnehmen.
Bearbeitungsdauer
ca. 13 Wochen
Zuständige Stelle
Zuständig für die Durchführung des Prüfungsverfahrens und für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse ist das Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer im Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern