Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
Nr. 99050021000000, 99050077000000Volltext
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Fristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Gebühren
- Gebühr: 26,00 Euro
Verkürzung der Anzeigefrist - Gebühr: 26,00 Euro
Verkürzung der Anzeigefrist
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern