Container für Sperrmüll, Haushalts- und Elektro-Schrott (gebührenpflichtig) - beantragen
Allgemeine Informationen
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in M-V Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringesysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe).
Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung anzumelden.
Darüber hinaus wird bei Bedarf z.B. für Haushaltsauflösungen oder Umzüge die Möglichkeit angeboten, einen Container für Sperrmüll, Haushalts- und Elektro-Schrott zum Wunschtermin zu nutzen. Für die Gestellung des Containers wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Der Sperrmüllcontainer ist selbst zu befüllen.
Der Container darf mit folgenden Abfällen gefüllt werden: |
Der Container darf mit folgenden Abfällen n i c h t befüllt werden: |
Schränke, Regale, Sofas, Tische, Stühle, Sessel, Betten, Matratzen, Gartenmöbel… Teppiche, PVC- u. textile Fußbodenbeläge Lampen, Spiegel, Bilderrahmen, Innenrollos, Bügelbretter, Federbetten… Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, sperrige Kunststoffbehälter, Regentonne… Gasherd, Grill, Wäscheständer, Metallregal, Eimer, Fahrradrahmen, Kochtöpfe, Schubkarre, Rasenmäher, Werkzeuge und Gartengeräte aus Metall… Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Fernseher, Radio, Computer, Laptop, Telefon, Staubsauger, Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Bügeleisen… |
Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt, Bau- und Renovierungsabfälle: z.B. Steine, Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen, Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Wasch- u. WC-Becken, Dachrinnen, Zäune und Pergola, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien… Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter Hausmüll, Alttextilien, Geschirr kompostierbare Abfälle schadstoffhaltige Abfälle Lithium-Batterien/Akkus bzw. Elektroaltgeräte die Lithium-Batterien/Akkus enthalten. Leuchtstoffröhren |
Bitte beachten Sie, dass Kühlgeräte, Waschmaschinen, Haushalts- und Elektronikschrott zuletzt in den Container verbracht werden, damit diese Gegenstände später heraus sortiert werden können.
Weiterführende Informationen auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Rechtsgrundlagen
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Die Satzungen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes
Kosten
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der gegebenenfalls fälligen Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüll wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzungen beschlossen (Abfallgebührensatzung).
Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Für die Gestellung des Containers wird eine Gebühr nach § 2 Abs. 4 d) der Satzung über die Erhebung der Gebühren der Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust-Parchim –Abfallgebührensatzung- vom 26.10.2020, veröffentlicht am 30.10.2020 erhoben. Diese Gebühr wird mit einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Die Gebühr für die Gestellung von Sperrmüllcontainern beträgt laut geltender Abfallsatzung:
Containergröße |
Gebühr je Gestellung (Stand: Dezember 2020) |
7m³- 10 m³ Absetzcontainer |
106, 80 ¤ |
12 m³ -14 m³ Abrollcontainer 15 m³ - 20 m³ Abrollcontainer 24 m³ - 30 m³ Abrollcontainer |
116,23 ¤ |
Fristen
Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Es ist von einer Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche auszugehen.
Bitte beachten Sie, dass es erforderlich sein kann, dass Ihr angegebener Wunschtermin aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen geändert werden muss. Sollte die Gestellung bzw. Abholung nicht zu dem gewünschten Termin erfolgen können, werden wir mit Ihnen einen anderen Termin abstimmen.
Formulare
Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Wenn Sie eine Containergestellung nutzen möchten, setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung, Tel. 03871 722 7005.
Die Anmeldung der Containergestellung kann mit dem Online-Formular vorgenommen werden.
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim vertreten durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim.
Die Bestellung der Containergestellung ist über den Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim vorzunehmen.