Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
Nr. 99050058108000Volltext
Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 34b Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- § 5 Landesverordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im allgemeinen Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitslandesverordnung - GewRZustLVO M-V) Vom 21. Juli 2014
- Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Schwerin
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Ausführlicher Lebenslauf
- Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Formulare
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.
Unterstützende Institutionen
Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.
Voraussetzungen
Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern