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Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen

Nr. 99050058108000

Volltext

Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Haftpflichtversicherung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Formulare

Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.

Unterstützende Institutionen

Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.05.2016