Bescheinigung in Steuersachen beantragen
Nr. 99102037012000Volltext
Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d.h. als Nachweis, dass Sie regelmäßig Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen existieren keine Formvorschriften.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Bescheinigungen in Steuersachen ist gebührenfrei.
Formulare
Die Bescheinigung in Steuersachen wird vom zuständigen Finanzamt ausgefüllt.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Fachlich freigegeben durch
Finanzministerium M-V