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Bescheinigung in Steuersachen beantragen

Nr. 99102037012000

Volltext

Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d.h. als Nachweis, dass Sie regelmäßig Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen existieren keine Formvorschriften.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Bescheinigungen in Steuersachen ist gebührenfrei.

Formulare

Die Bescheinigung in Steuersachen wird vom zuständigen Finanzamt ausgefüllt.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium M-V

Fachlich freigegeben am

12.12.2018

Rechtsgrundlage(n)