Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Nr. 99123036012000Volltext
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von der zuständigen Stelle zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die zuständige Stelle durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 7 Absatz 2 der Verordnung über Bauvorlagen und bautechnischen Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)
- Tarifstelle 8.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr nach Zeitaufwand: Für die Erledigung örtlicher und häuslicher Arbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher höherer vermessungstechnischer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 58 EUR
- Messtruppführer, Beamte der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes (bisher gehobener Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 49 EUR
- vermessungstechnische Fachkräfte, Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher mittlerer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 40 EUR
- sonstige technische Kräfte, Messgehilfen oder andere entsprechend eingesetzte Hilfskräfte: 30,50 EUR
Anmerkungen:
- Mit der Gebühr sind Fahrkosten, Reisekosten sowie Kosten für den Einsatz geodätischer Instrumente und Arbeitsgeräte abgegolten.
- Reisezeiten zum Messungsobjekt sind wie Arbeitszeiten zu werten.
Fristen
ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Formulare
Antragsformular
Zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen