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Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen

Nr. 99042019006000

Volltext

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Berufsqualifikation

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Entgelt für den Erlaubnisschein 40,00 EUR.

Verfahrensablauf

Antragstellung, Prüfung des Antrages, Erteilung des Dokuments, Zahlung des Entgeltes

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Fachlich freigegeben am

18.02.2021