Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
Nr. 99042019006000Volltext
Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Berufsqualifikation
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Entgelt für den Erlaubnisschein 40,00 EUR.
Verfahrensablauf
Antragstellung, Prüfung des Antrages, Erteilung des Dokuments, Zahlung des Entgeltes
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V