Bauvorlagen
Volltext
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dies gilt auch für die Unterlagen von Vorhaben, die in der Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einzureichen sind.
Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Formulare
Es sind die öffentlich bekannt gemachten Bauformulare (Vordrucke für Bauanträge oder für Anzeigen nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) zu verwenden.
Diese sind abrufbar unter:
Erforderliche Unterlagen
In einigen Städten und Gemeinden können Bauantragsverfahren bereits vollständig digital abgewickelt werden. Falls nicht, können Sie die unten aufgeführten Formulare aus dem Formularservice Mecklenburg-Vorpommern an Ihrem Computer online ausfüllen, lokal speichern und als PDF-Datei ausdrucken und versenden.
Neben dem Bauantrag sind Bauvorlagen zu fertigen, näheres dazu ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern