Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
Nr. 99085001012006Volltext
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, bau und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Ansprechpunkt
Passbehörde des aktuellen Wohnorts