Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst
Allgemeine Informationen
Eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten können Sie als Gemeinnützige Einrichtung oder sozialer Dienst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Fahrzeugscheines/ der Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sowie
- Kopie des Vereinsregisterauszugs
Voraussetzungen
Das Abstellen des Kraftfahrzeuges am Einsatzort muss unbedingt erforderlich sein. Es darf in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit bestehen.
Teaser
Eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten können Sie als Gemeinnützige Einrichtung oder sozialer Dienst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.