Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung
Nr. 99123013001000Allgemeine Informationen
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse vor allem von den beurkundenden Stellen (z. B. Notare) Grundstückskauf- und -tauschverträge und werten diese aus.
Aus der Kaufpreissammlung können u. a. Vergleichspreise bestimmt werden, die zur Ermittlung von Vergleichswerten im Vergleichswertverfahren herangezogen werden.
Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Rechtsgrundlagen
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- Landesverordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschusslandesverordnung - GutALVO M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen (Gutachterausschusskostenverordnung - GAKostVO M-V)
Kosten
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften und können bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses erfragt werden.
Formulare
- Formulare: möglich, je nach Gutachterausschuss
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Erforderliche Unterlagen
Zum Nachweis des berechtigten Interesses legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor.
Voraussetzungen
Sie erhalten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn Sie hierzu ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften. Das berechtigte Interesse ist anzunehmen bei Antragstellung durch Behörden oder Sachverständigen für Grundstückswertermittlung. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie, bei Vorliegen geeigneter Kauffälle, die beantragte Kaufpreisauskunft in anonymisierter Form ohne Angabe von Eigentümern oder anderen personenbezogenen Daten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Fristen
keine
Hinweise
keine
Ansprechpunkt
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen