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Ausbildungsgeld für behinderte Menschen (Berufsförderung)

Volltext

Bei einer

  • beruflichen Erstausbildung,
  • berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (einschließlich Grundausbildung) oder
  • im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

erhalten behinderte Menschen, die kein Übergangsgeld beanspruchen können, in der Regel von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld.

Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt von zwei Faktoren ab:

  • Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes
  • anzurechnendes Einkommen (wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt)

Wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe sind auch beim Ausbildungsgeld für die Lebenshaltungskosten, die während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, bestimmte Pauschbeträge (am Bedarf orientiert) festgesetzt. Es werden also nicht die individuell anfallenden Kosten übernommen (z.B. für Miete, Kleidung oder Lebensmittel).

Die Höhe des Bedarfs richtet sich nach

  • der Maßnahme, an der Sie teilnehmen (berufliche Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder Grundausbildung oder Leistungen im Eingangsverfahren beziehungsweise Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen),
  • der Art der Unterbringung während der Maßnahme und
  • Ihrem Alter und Ihrem Familienstand.

Das Ausbildungsgeld beträgt zurzeit beispielsweise bei Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils monatlich 310 Euro, wenn der behinderte Mensch unverheiratet ist oder keine Lebenspartnerschaft führt und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein geringeres Ausbildungsgeld wird bei Unterbringung von behinderten Menschen außerhalb des elterlichen Haushalts gezahlt, wenn für Unterkunft und Verpflegung Leistungen gewährt oder diese im Rahmen der Maßnahmekosten übernommen werden (z.B. in einem Berufsbildungswerk). Außerdem werden sonstige notwendige Kosten übernommen (z.B. für Lernmittel, Arbeitskleidung, Unterrichts- und Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten einschließlich für Begleitpersonen, Unterkunft und Verpflegung sowie für Maßnahmen in Reha-Einrichtungen bzw. zur Ausbildung Beschäftigte die Sozialversicherung).

Erforderliche Unterlagen

Nachweise zur Feststellung des Bedarfs (z.B. Kosten der Unterbringung)

Fristen

Über den Anspruch auf Ausbildungsgeld wird in der Regel bei einer beruflichen Ausbildung für 18 Monate, im Übrigen für ein Jahr entschieden. Dauert die Maßnahme länger, übersendet die Agentur für Arbeit automatisch rechtzeitig einen Fragebogen zur Weiterbewilligung des Ausbildungsgeldes.

Ausbildungsgeld wird auch für Ferienzeiten gezahlt, wenn diese innerhalb der Maßnahme liegen und die Agentur für Arbeit diese als Maßnahmeteil anerkannt hat.

Hinweis: Bei einer Unterbrechung der Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen wird das Ausbildungsgeld bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankheit folgenden Kalendermonats, längstens jedoch bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme weitergewährt. Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist wird der Tag der Erkrankung miteinbezogen.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen besteht nur dann Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn ein wichtiger Grund für die Unterbrechung der Teilnahme von der Agentur für Arbeit anerkannt wird. Als wichtiger Grund wird beispielsweise anerkannt:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins

Voraussetzungen

Anspruch auf Ausbildungsgeld besteht in der Regel, wenn Sie als behinderter Mensch

  • erstmalig eine berufliche Ausbildung absolvieren oder
  • an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung teilnehmen oder
  • sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen befinden.

Hinweis: Ein Anspruch auf Ausbildungsgeld kann bestehen, wenn der behinderte Mensch keinen Anspruch auf Übergangsgeld hat. Für das Ausbildungsgeld gelten grundsätzlich die Vorschriften für die Berufsausbildungsbeihilfe. Daneben gibt es besondere Regelungen, die nur für das Ausbildungsgeld gelten. Das gilt insbesondere für die Festsetzung des Bedarfs des Ausbildungsgeldes und bei der Anrechnung von Einkommen.

Verfahrensablauf

Ausbildungsgeld müssen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Wegen der individuellen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen, die die Höhe des Ausbildungsgeldes beeinflussen, empfehlen wir Ihnen, sich davor bei der jeweiligen Agentur für Arbeit beraten zu lassen.

Zuständige Stelle

die Agentur für Arbeit

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit. Stand: September 2009