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Arzt und Ärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

Nr. 99018093007000

Volltext

Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin. Ein Studium der Medizin von fünf bis 500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität). Das letzte Jahr des Studiums umfasst in der Regel eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen:

  1. eine Ausbildung in Erster Hilfe
  2. einen Krankenpflegedienst von drei Monaten
  3. eine Famulatur von vier Monaten
  4. die ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Abschnitt M1:

  • Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde und ggf. Nachweis bei Änderung der Staatsbürgerschaft)
  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife in beglaubigter Kopi (- bei ausländischen Bildungsnachweisen zusätzlich die Anerkennungsbescheinigung)
  • Studienbuch, Studienbescheinigungen
  • Ausbildung in Erster Hilfe
  • Krankenpflegedienstzeugnisse über 90 Kalendertage
  • Praktikum der Physik für Mediziner
  • Praktikum der Chemie für Mediziner
  • Praktikum der Biologie für Mediziner
  • Praktikum der Physiologie
  • Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie
  • Kursus der makroskopischen Anatomie
  • Kursus der mikroskopischen Anatomie
  • Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
  • Seminar Physiologie
  • Seminar Biochemie/Molekularbiologie
  • Seminar Anatomie
  • Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
  • Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
  • Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
  • Praktikum der medizinischen Terminologie
  • Seminare mit klinischem Bezug im Umfang von mindestens 56 Std.
  • Seminare als integrierte Veranstaltungen im Umfang von mindestens 98 Std.
  • Wahlfach (benotet)
  • Kopie Wahlfach (einfache Kopie)
  • ggf. Zusammenfassende Bescheinigung gem. ÄApprO 2012
  • ggf. Kopie zusammenfassende Bescheinigung

Abschnitt M2:

  • Nachweis über Famulatur von vier Monaten (Bescheid über die Vorab-Anerkennung oder Original-Famulaturzeugnisse dem Antrag beilegen; bitte stellen Sie parallel zum Antrag oder bis zu 3 Monate vor der Anmeldefrist keinen gesonderten Antrag mehr auf VorabAnerkennung)
  • Leistungsnachweis nach § 27 Abs. 1 bis 4 ÄAppO  oder ggf. zusammenfassende Bescheinigung
  • Ggf. Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen oder Studienzeiten
  • Studienbuch oder Studienverlaufsbescheinigung (inkl. allen Semestern) oder einzelne Immatrikulationsbescheinigungen einschließlich letztes Semester* Wichtig: Angaben über Urlaubssemester erforderlich
  • bei Uniwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung(en)
  • Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung oder Zeugnis über das Bestehen einer Äquivalenzprüfung im Modellstudiengang oder Bescheid über die Anrechnung, wenn im Ausland erworben oder Zeugnis über das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde und ggf. Nachweis bei Änderung der Staatsbürgerschaft
  • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Abschnitt M3:

  • Studienbuch oder Studienverlaufsbescheinigung (inkl. allen Semestern) oder einzelne Immatrikulationsbescheinigungen einschließlich letztes Semester* Wichtig: Angaben über Urlaubssemester erforderlich
  •  Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
  • bei Uniwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung(en)
  • sofern der M2 nicht in MV abgelegt wurde, zusätzlich: 
  • Geburtsurkunde
  • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
  • Zeugnis über den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Voraussetzungen

Damit Sie zur ärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die notwendigen Nachweise beifügen.

Verfahrensablauf

Zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Formulare

  • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)