Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler
Volltext
Zu näheren Informationen zum Aussiedleraufnahmeverfahren wird auf die Informationen auf der Internetseite des zuständigen Bundesverwaltungsamtes verwiesen.
- Bundesverwaltungsamt
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Rechtsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgendem Link:
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt.
Auskünfte zu den Altfällen in Mecklenburg-Vorpommern erteilen zudem die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern