Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
Nr. 99118017016000Volltext
Die Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker umfasst ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität oder gleichstehenden wissenschaftlichen Hochschule (erster und zweiter Prüfungsabschnitt), einschließlich wissenschaftlicher Abschlussarbeit, und eine berufspraktische Ausbildung einschließlich der Prüfungen des dritten Prüfungsabschnitts in der amtlichen Kontrolle und Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich Wein, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen.
In der berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erlernten Methoden angewendet und vertieft werden. Darüber hinaus sollen spezielle Kenntnisse zur Durchführung amtlicher Kontrollen einschließlich Kontrollmethoden und Verwaltungsrecht, Risikoerkennung und -bewertung sowie Krisen- und Qualitätsmanagement vermittelt werden.
Die berufspraktische Ausbildung einschließlich der Prüfungen des dritten Prüfungsabschnittes dauert in der Regel zwölf Monate.
Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte und endet mit dem dritten Prüfungsabschnitt:
- Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen des LALLF bzw. weiteren anerkannten Untersuchungseinrichtungen i. R. der Norddeutschen Kooperation
- Hospitation in einer unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde (mindestens zwei Wochen)
- Hospitation in dem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Ministerium (mindestens zwei Wochen)
- Prüfung, beinhaltet die praktische Prüfung, drei Aufsichtsarbeiten und die mündliche Prüfung (vier Wochen).
Für die Zulassung zur berufspraktischen Ausbildung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser ist an die zuständige Ausbildungsbehörde zu richten. Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt über ein Auswahlverfahren.
Kriterien für die Auswahl sind:
- das Gesamtergebnis des ersten und zweiten Prüfungsabschnittes,
- die Anzahl der bereits gestellten und aufgrund von Bewerberüberhang nicht berücksichtigten Anträge sowie
- soziale oder familiäre Härtegesichtspunkte.
Die berufspraktische Ausbildung ist mit Bestehen der Prüfung des dritten Prüfungsabschnittes abgeschlossen. Dieser Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" oder "staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker". Auf Antrag wird von dem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Ministerium ein Befähigungsnachweis erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Nachweise über den Ausbildungsabschluss (zum Beispiel Diplom, Master, Prüfungszeugnis, sonstige Befähigungsnachweise), einschließlich Zeugnisse über den ersten und zweiten Prüfungsabschnitt
- Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
- Erklärung, dass Prüfungen oder Prüfungsteile des dritten Prüfungsabschnitts nicht bereits endgültig nicht bestanden wurden, ein Prüfungsverfahren nicht an einer anderen Stelle beantragt wurde oder anhängig ist und der Prüfungsanspruch nicht erloschen ist
- gegebenenfalls Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit
- Weitere Unterlagen können erforderlich sein.
Voraussetzungen
Sie müssen ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität oder gleichstehenden wissenschaftlichen Hochschule, einschließlich des ersten und zweiten Prüfungsabschnitts erfolgreich abgeschlossen haben bzw. einen außerhalb Deutschlands erworbenen gleichwertigen, anerkannten Abschluss besitzen.
Die berufspraktische Ausbildung muss spätestens zwei Jahre nach dem Bestehen des zweiten Prüfungsabschnitts begonnen werden.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Fixe Kosten: Kostenart: 25,00 EUR (Zeugnis nach § 19 Abs. 1 Satz 1 LmChemAPVO)
- Kostenrahmen/Gebührenspanne: Kostenart: 85,00 - 130,00 EUR (Bescheid nach § 19 Absatz 1 Satz 2 LmChemAPVO über den endgültig nicht bestandenen Dritten Prüfungsabschnitt)
- Fixe Kosten: Kostenart: 25,00 EUR (Erteilung eines Befähigungsnachweises nach § 19 Abs. 2 LmChemAPVO)
Verfahrensablauf
Ihre Bewerbung richten Sie an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) als zuständige Ausbildungsbehörde. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind beizufügen. Die Bewerbung nebst Unterlagen kann auch per E-Mail unter personal@lallf.mvnet.de eingereicht werden (bitte nur im PDF-Format als eine Datei).
Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt.
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Nach dem Bewerbungsstichtag wird anhand von Auswahlkriterien eine Reihenfolge aller Bewerber erstellt und die verfügbaren Ausbildungsplätze werden vergeben. Anschließend erhalten Sie schriftlich oder per E-Mail eine Mitteilung (Zu- bzw. Absage) über die Vergabe der Ausbildungsplätze.
Ausbildungsbeginn ist in der Regel der 01. November eines Jahres.
Mit dem Bestehen der Prüfung des dritten Prüfungsabschnitts ist die Ausbildung abgeschlossen. Über die in der Prüfung erbrachten Leistungen wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt. Bei Nichtbestehen der Prüfung wird Ihnen ein mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehener Bescheid zugestellt.
Mit der abgeschlossenen Prüfung des dritten Prüfungsabschnittes sind Sie berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" oder "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" zu führen. Auf Antrag wird Ihnen von dem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Ministerium ein entsprechender Befähigungsnachweis erteilt. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Bearbeitungsdauer
ca. vier Wochen nach dem Bewerbungsstichtag
Fristen
Die berufspraktische Ausbildung muss spätestens zwei Jahre nach dem Bestehen des zweiten Prüfungsabschnitts begonnen werden.
Bewerbungsstichtag: 31. Juli eines Jahres
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Ausbildungsbehörde:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelder Straße 18
18059 Rostock
Für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.