Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Nr. 99110009014001Allgemeine Informationen
Ändert sich der Name des Hundehalters durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern