Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Nr. 99110009014001Volltext
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden