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Bebauungsplan - Auskunft

Nr. 99012011023000

Volltext

Das Bauplanungsrecht des Bundes regelt die Nutzung von Grund und Boden nach städtebaulichen Gesichtspunkten. Es wird deshalb auch Städtebaurecht genannt. Das zentrale Element des Bauplanungsrechts ist die Bauleitplanung. Sie erfolgt in zwei Stufen:

  1. Der Flächennutzungsplan erfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Planungen anzupassen haben. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
  2. Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Des Weiteren können Bürger während der 1-monatigen öffentlichen Auslegung Einsicht in die Bebauungsplanunterlagen nehmen und eine Stellungnahme abgeben. In dieser Zeit werden Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Nach Bekanntmachung des Bebauungsplans können die Bürger jederzeit bei der Gemeinde Auskunft zur Planung erhalten.

Bauleitpläne in Mecklenburg-Vorpommern:

Über den nachfolgenden Link zum Bau- und Planungsportal M-V erhalten Sie Zugang zu Bauleitplänen der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehören Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und sonstige Satzungen. Der Datenbestand findet sich noch im Aufbau und wird von den zuständigen Gemeinden erhoben.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bebauungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es entstehen keine Kosten für den Bürger.

Fristen

Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanunterlagen ist zu beachten.

Formulare

keine

Zuständige Stelle

Gemeinde, bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Verfahrensablauf

Die zwei Auskunftsmöglichkeiten sind aus dem nachfolgenden Verfahrensablauf ersichtlich (3. und 9. Verfahrensschritt):
  1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung (oder Ergänzung) des
      Bebauungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Satzungsbeschluss
12. Bekanntmachung

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.02.2015