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Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

Nr. 99110009014001

Volltext

Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden