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Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

Nr. 99108020224000

Volltext

Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.

Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:

  • Schadensort
  • Straße
  • Lampe Nummer oder Hausnummer
  • Leuchte aus
  • Mast
  • Mastklappe
  • sonstige Schäden

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

  • Gemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.04.2017