Wahlen und Abstimmung
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.
Die damit verbundenen Fristverkürzungen stellen die Wahlbehörde vor besondere Herausforderungen.
Sie können den reibungslosen Ablauf unterstützen, in dem Sie die folgenden Hinweise beachten:
Hinweise Wahlscheine / Briefwahl
Welche Vorteile hat die Briefwahl?
Leider ist es nicht möglich alle Wahllokale in barrierefreien Räumlichkeiten einzurichten. Die Briefwahl ist eine gute Alternative für eine barrierefreie Wahl, entweder im gewohnten Umfeld zu Hause oder im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen.
Bei der Briefwahl bestimmen Sie, wann und wo Sie wählen. Sie sind nicht an den Wahltermin oder an ein bestimmtes Wahllokal gebunden.
Dir Briefwahlunterlagen werden per Post zu Ihnen nach Hause geschickt oder an eine andere von Ihnen genannte Anschrift, an der Sie sich zu dem Zeitpunkt aufhalten, auch außerhalb von Deutschland.
Wie kann ich an der Briefwahl teilnehmen?
Wenn Sie bei der Wahlbehörde einen Wahlscheinantrag stellen, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Informationsblatt) per Post zugesandt oder in den letzten zwei Wochen vor der Wahl auch persönlich ausgehändigt im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen.
Bitte stellen Sie so frühzeitig wie möglichen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines!
Die Wahlbehörde hat dadurch die erforderlichen Zeit, um die große Anzahl der Wahlscheine vorbereiten zu können, damit die vollständigen Briefwahlunterlagen ohne Verzögerung sofort versendet werden können, wenn die amtlichen Stimmzettel eintreffen (ca. 2 Wochen vor der Wahl).
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Bitte stellen Sie so frühzeitig wie möglich den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines!
1. Online-Wahlscheinantrag
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie den dort aufgedruckten QR-Code scannen. Dieser leitet Sie automatisch zu Ihrem persönlichen Online-Wahlscheinantrag, der direkt zur Bearbeitung bei der Wahlbehörde weitergeleitet wird. Oder stellen Sie Ihren Wahlscheinantrag auf www.wahlschein.de/13073010. Sie erhalten ca. 2 Wochen vor der Wahl Ihre Briefwahlunterlagen per Post.
2. Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Bitte ergänzen Sie die noch offenen Felder und achten Sie darauf, dass das Geburtsdatum enthalten ist. Anschließend senden Sie den Wahlscheinantrag an das Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, Markt 5/6, 18528 Bergen auf Rügen. Wenn Sie den Wahlscheinantrag in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen oder per Fax an 03838 811-222 senden, kann er schneller bearbeitet werden. Sie erhalten ca. 2 Wochen vor der Wahl Ihre Briefwahlunterlagen per Post.
3. Formlos per E-Mail
Sie können den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines formlos per E-Mail senden an: wahlen@stadt-bergen-auf-ruegen.de
Dieser Antrag muss folgendes enthalten: Name, alle Vornamen, Geburtsdatum, vollständige amtliche Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift, wenn Sie die Wahlunterlagen an einer anderen Anschrift empfangen möchten. Sie erhalten ca. 2 Wochen vor der Wahl Ihre Briefwahlunterlagen per Post.
4. Antrag persönlich in der Wahlbehörde stellen (nicht telefonisch)
Sie können im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen mit oder ohne Wahlbenachrichtigung einen Wahlscheinantrag stellen. Bitte weisen Sie sich mit einem Personalausweis oder einem Reisepass aus.
Wenn Sie den Antrag stellen, bevor die amtlichen Stimmzettel vorliegen, erhalten Sie ca. 2 Wochen vor der Wahl Ihre Briefwahlunterlagen per Post.
Wenn die Stimmzettel in der Wahlbehörde vorliegen (ca. 2 Wochen vor der Wahl), werden Ihnen die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt. Dann ist auch die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus möglich. Dafür werden Wahlkabinen und Wahlurnen bereitgestellt.
Öffnungszeiten der Wahlbehörde
- bis zum 31.01.2025
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- Montag 9.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
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- ab dem 03.02.2025 erweiterte Öffnungszeiten
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- Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
- Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
- Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
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zusätzlich Freitag, 21.02.2025, 12.30 - 15.00 Uhr
Ab wann werden Briefwahlunterlagen ausgehändigt?
Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst ca. 2 Wochen vor der Wahl in der Wahlbehörde eintreffen. Sobald diese vorliegen, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt, wenn Sie im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen persönlich einen Wahlscheinantrag stellen.
Dann ist auch die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus möglich. Dafür werden Wahlkabinen und Wahlurnen bereitgestellt.
Kann ich gleich an Ort und Stelle im Rathaus wählen?
Ab wann werden Briefwahlunterlagen verschickt?
Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst ca. 2 Wochen vor der Wahl in der Wahlbehörde eintreffen. Sobald diese vorliegen, werden alle bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen sofort an die Wahlberechtigten verschickt.
Anschließend erfolgt der Versand immer direkt nach Eingang der Wahlscheinanträge.
Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Bitte stellen Sie so frühzeitig wie möglich den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines!
Ein Wahlschein kann bis zum 21.02.2025 um 15 Uhr beantragt werden.
In den letzten Tagen vor der Wahl nutzen Sie bitte die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen und ggf. die Briefwahl dort an Ort und Stelle. Wegen der Postlaufzeiten kann ein zu später Versand der Briefwahlunterlagen dazu führen, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig, bis spätestens zum Wahltag um 18 Uhr, eintrifft.
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel wenn wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. (Siehe auch "Was kann ich machen, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke?")
Was kann ich machen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind?
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ca. 2 Wochen vor der Wahl verschickt werden können, weil die amtlichen Stimmzettel nicht früher vorliegen.
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht innerhalb der letzten beiden Wochen vor der Wahl erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie auf dem Postweg verloren gegangen sind.
In diesem Fall können Sie zusätzlich zu den genannten Öffnungszeiten im Briefwahllokal am 22.02.2025 von 09.00 - 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen. Der zuerst ausgestellte Wahlschein wird in diesem Fall von der Wahlbehörde für ungültig erklärt.
Was kann ich machen, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke?
Sie können bis zum Wahltag um 15 Uhr in der Wahlbehörde (barrierefrei) einen Wahlschein beantragen und die Briefwahl Vorort durchführen, wenn Sie Ihren Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht aufsuchen können.
Oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person bringt Ihren unterschriebenen Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) zur Wahlbehörde und erhält Ihre Briefwahlunterlagen. Diese können Sie zu Hause ausfüllen und bis 18 Uhr wieder zum Rathaus bringen lassen.
Hinweise Wahlbenachrichtigung / Wahlberechtigung
Jeder/Jedem Wahlberechtigten soll bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein.
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen als Brief zugesandt, nicht wie bisher als Karte.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte umgehend bei der Wahlbehörde. Ihre Wahlberechtigung wird dann geprüft und ggf. korrigiert, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 hat jeder Wahlberechtigte das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten im Wählerverzeichnis in der Wahlbehörde zu prüfen.
Eine Korrektur ist bis zum 23.02.2025 um 15 Uhr möglich, wenn Sie die fehlende Eintragung ins Wählerverzeichnis nicht verschuldet haben.
Nutzen Sie dafür die genannten Öffnungszeiten der Wahlbehörde und die für diese Sonderfälle vorgesehen zusätzlichen Öffnungszeiten am 22.02.2025 von 9.00 - 12.00 Uhr und am 23.02.2025 von 8.00 - 15.00 Uhr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der Bundeswahlleitung, der Landeswahlleitung und der Kreiswahlleitung sowie der noch folgenden Öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und der Wahlbekanntmachung.
- PDF-Datei: 524 kB
- PDF-Datei: 446 kB
https://www.lk-vr.de/Politik/Wahlen/Bundestagswahlen/Bundestagswahlen-2025/
https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Bundestagswahlen/2025/
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html
Landratswahl 2025
https://www.lk-vr.de/Politik/Wahlen/Landratswahlen/Landratswahl-2025
Am Sonntag, 11. Mai 2025, findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, wird diese wahrscheinlich am Sonntag, 25. Mai 2025, durchgeführt.
Bundestagswahl 2025
- PDF-Datei: 524 kB
- PDF-Datei: 446 kB
https://www.lk-vr.de/Politik/Wahlen/Bundestagswahlen/Bundestagswahlen-2025/
https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Bundestagswahlen/2025/
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird vorgezogen und findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt.
Kommunalwahl 2024
Kommunalwahl der Stadt Bergen auf Rügen
Kommunalwahl der Stadt Garz/Rügen
Kommunalwahl der Gemeinde Buschvitz
Kommunalwahl der Gemeinde Gustow
Kommunalwahl der Gemeinde Lietzow
Kommunalwahl der Gemeinde Parchtitz
Kommunalwahl der Gemeinde Patzig
Kommunalwahl der Gemeinde Poseritz
Kommunalwahl der Gemeinde Ralswiek
Kommunalwahl der Gemeinde Rappin
Kommunalwahl der Gemeinde Sehlen
Bürgermeisterwahl der Städte und Gemeinden
Bürgermeisterwahl 2022
Ergebnis Bürgermeisterwahl 2022 - 08.05.2022
Die Wahl zum/r Bürgermeister/in der Stadt Bergen auf Rügen findet am 08. Mai 2022 statt.
Online Wahlschein beantragen: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=13073010
- PDF-Datei: 157 kB
- PDF-Datei: 182 kB
- PDF-Datei: 300 kB
- PDF-Datei: 368 kB
- PDF-Datei: 156 kB
- PDF-Datei: 73 kB
Name und Anschrift der Gemeindewahlleitung
Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Tagesordnung der ersten Sitzung des Gemeindewahlausschusses 2022