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Wahlen und Abstimmung


Landratswahl 2025

https://www.lk-vr.de/Politik/Wahlen/Landratswahlen/Landratswahl-2025

Am Sonntag, 11. Mai 2025, findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, wird diese wahrscheinlich am Sonntag, 25. Mai 2025, durchgeführt.

Hinweise Wahlscheine / Briefwahl

Welche Vorteile hat die Briefwahl?

Leider ist es nicht möglich alle Wahllokale in barrierefreien Räumlichkeiten einzurichten. Die Briefwahl ist eine gute Alternative für eine barrierefreie Wahl, entweder im gewohnten Umfeld zu Hause oder im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen.

Bei der Briefwahl bestimmen Sie, wann und wo Sie wählen. Sie sind nicht an den Wahltermin oder an ein bestimmtes Wahllokal gebunden.

Dir Briefwahlunterlagen werden per Post zu Ihnen nach Hause geschickt oder an eine andere von Ihnen genannte Anschrift, an der Sie sich zu dem Zeitpunkt aufhalten, auch außerhalb von Deutschland.

Wie kann ich an der Briefwahl teilnehmen?

Wenn Sie bei der Wahlbehörde einen Wahlscheinantrag stellen, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag) per Post zugesandt oder persönlich im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen ausgehändigt.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

1. Online-Wahlscheinantrag

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie den dort aufgedruckten QR-Code scannen. Dieser leitet Sie automatisch zu Ihrem persönlichen Online-Wahlscheinantrag, der direkt zur Bearbeitung bei der Wahlbehörde weitergeleitet wird. Oder stellen Sie Ihren Wahlscheinantrag auf www.wahlschein.de/13073010

2. Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Bitte ergänzen Sie die noch offenen Felder und achten Sie darauf, dass das Geburtsdatum enthalten ist. Anschließend senden Sie den Wahlscheinantrag an das Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, Markt 5/6, 18528 Bergen auf Rügen. Den Wahlscheinantrag können Sie auch in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen oder per Fax an 03838 811-222 senden. 

3. Formlos per E-Mail

Sie können den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines formlos per E-Mail senden an: wahlen@stadt-bergen-auf-ruegen.de

Dieser Antrag muss folgendes enthalten: Name, alle Vornamen, Geburtsdatum, vollständige amtliche Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift, wenn Sie die Wahlunterlagen an einer anderen Anschrift empfangen möchten.

4. Antrag persönlich in der Wahlbehörde stellen (nicht telefonisch)

Sie können im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen mit oder ohne Wahlbenachrichtigung einen Wahlscheinantrag stellen. Bitte weisen Sie sich mit einem Personalausweis oder einem Reisepass aus.

Dann ist auch die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus möglich. Dafür werden Wahlkabinen und Wahlurnen bereitgestellt.

5. Antrag und Abholung durch Bevollmächtigten

Sie können eine andere Person bevollmächtigen, die Ihren Wahlscheinantrag bei der Wahlbehörde einreicht und die Briefwahlunterlagen für Sie entgegen nimmt. Bitte füllen Sie dazu die Vollmacht auf dem Wahlscheinantrag aus. Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen.

Öffnungszeiten der Wahlbehörde

        • Montag         9.00 - 12.00 Uhr   und   13.30 - 15.30 Uhr
        • Dienstag       9.00 - 12.00 Uhr   und   13.30 - 17.30 Uhr
        • Mittwoch      9.00 - 12.00 Uhr   und   13.30 - 15.30 Uhr
        • Donnerstag  9.00 - 12.00 Uhr   und   13.30 - 15.30 Uhr
        • Freitag          9.00 - 12.00 Uhr

Ab wann werden Briefwahlunterlagen ausgehändigt?

Ab sofort werden Ihnen die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt, wenn Sie im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen persönlich einen Wahlscheinantrag stellen. 

Auch die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus ist möglich. Dafür werden Wahlkabinen und Wahlurnen bereitgestellt.

Kann ich gleich an Ort und Stelle im Rathaus wählen?

Ja. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen erhalten, können Sie Ihr Wahl dort an Ort und Stelle ausführen. Dafür werden Wahlkabinen und Wahlurnen bereitgestellt. 

Ab wann werden Briefwahlunterlagen verschickt?

Der Versand erfolgt immer direkt nach Eingang des Wahlscheinantrages.

Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?

Ein Wahlschein kann bis zum 09.05.2025 um 12 Uhr beantragt werden.

In den letzten Tagen vor der Wahl nutzen Sie bitte die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen und ggf. die Briefwahl dort an Ort und Stelle. Wegen der Postlaufzeiten kann ein zu später Versand der Briefwahlunterlagen dazu führen, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig, bis spätestens zum Wahltag um 18 Uhr, eintrifft.

In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel wenn wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. (Siehe auch "Was kann ich machen, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke?")

Was kann ich machen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind?

Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen, dass sie auf dem Postweg verloren gegangen sind.

In diesem Fall können Sie zusätzlich zu den genannten Öffnungszeiten im Briefwahllokal am 10.05.2025 von 09.00 - 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen. Der zuerst ausgestellte Wahlschein wird in diesem Fall von der Wahlbehörde für ungültig erklärt.

Was kann ich machen, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke?

Sie können bis zum Wahltag um 15 Uhr in der Wahlbehörde (barrierefrei) einen Wahlschein beantragen und die Briefwahl Vorort durchführen, wenn Sie Ihren Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht aufsuchen können.

Oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person bringt Ihren unterschriebenen Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) zur Wahlbehörde und erhält Ihre Briefwahlunterlagen. Diese können Sie zu Hause ausfüllen und bis 18 Uhr wieder zum Rathaus bringen lassen.

Hinweise Wahlbenachrichtigung / Wahlberechtigung

Jeder/Jedem Wahlberechtigten soll bis zum 19.04.2025 eine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte umgehend bei der Wahlbehörde. Ihre Wahlberechtigung wird dann geprüft und ggf. korrigiert, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

Vom 22.04.2025 bis 25.04.2025 hat jeder Wahlberechtigte das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten im Wählerverzeichnis in der Wahlbehörde zu prüfen.

Eine Korrektur ist bis zum 11.05.2025 um 15 Uhr möglich, wenn Sie die fehlende Eintragung ins Wählerverzeichnis nicht verschuldet haben.

Nutzen Sie dafür die genannten Öffnungszeiten der Wahlbehörde und die für diese Sonderfälle vorgesehen zusätzlichen Öffnungszeiten am 10.05.2025 von 9.00 - 12.00 Uhr und am 11.05.2025 von 8.00 - 15.00 Uhr.

Online-Wahlscheinantrag


Bundestagswahl 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand am Sonntag, 23. Februar 2025, statt.

Zu den Ergebnissen:

https://www.lk-vr.de/Politik/Wahlen/Bundestagswahlen/Bundestagswahlen-2025/

https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Bundestagswahlen/2025/

Kommunalwahl 2024


Kommunalwahl der Stadt Bergen auf Rügen

Kommunalwahl der Stadt Garz/Rügen

Kommunalwahl der Gemeinde Buschvitz

Kommunalwahl der Gemeinde Gustow

Kommunalwahl der Gemeinde Lietzow

Kommunalwahl der Gemeinde Parchtitz

Kommunalwahl der Gemeinde Patzig

Kommunalwahl der Gemeinde Poseritz

Kommunalwahl der Gemeinde Ralswiek

Kommunalwahl der Gemeinde Rappin

Kommunalwahl der Gemeinde Sehlen

Bürgermeisterwahl der Städte und Gemeinden

Bürgermeisterwahl 2022