Sanierung und Neubau von Buswartehallen
Gemeinde Buschvitz
- Gemeinde Buschvitz setzt sich für die Verbessserung des ÖPNV - Angebots ein
Kurzbeschreibung Projekt:
„Buswartehallen in Stedar und Buschvitz“
Durch die Gemeinde Buschvitz sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Sanierung Buswartehalle Buschvitz
Bei dieser Wartehalle handelt es sich um ein Bauwerk des Bauingenieurs Ulrich Müther. Aufgrund der vorhandenen Schäden sollen u.a. Abdichtungsarbeiten der Betonoberflächen, Ersatz der Fensterscheiben, Aufarbeitung der straßenseitigen Holzverschalung sowie Malerarbeiten durchgeführt werden.
2. Neubau Buswartehalle Stedar:
An der im Jahr 2016 neu ausgebauten Buswendeschleife soll die vorhandene marode Wartehalle durch eine neue ersetzt werden.
Mit beiden Maßnahmen soll den Interessen der in und um Buschvitz wohnenden Nutzer des ÖPNV entsprochen werden. Für die Maßnahmen wird eine Zuwendung für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.
Die Gemeinde Buschvitz engagiert sich für den Klimaschutz
Kurzbeschreibung Projekt:
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in 18528 Buschvitz, Grüner Weg
Das durch die Gemeinde geplante Vorhaben umfasst die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die vorhandenen 13 NAV-Leuchten (Natriumdampf-Hochdrucklampen) werden durch 13 LED-Leuchten inkl. Masten ersetzt.
Neben dem Austausch der Kabelübergangskästen werden ca. 400m Kabel energetisch erneuert.
Mit der Realisierung der Maßnahme wird ein Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels des Landes MV geleistet.
Neben der damit verbundenen Energieeinsparung bzw. Energieeffizienzsteigerung wirkt sich das Projekt positiv auf den Erhalt unserer Umwelt aus und verbessert zudem auch die Energiekostenbilanz der Gemeinde.
Für die Maßnahme wird eine Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten gemäß Klimaschutz-Förderrichtlinie – Kommunen gewährt.