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Wohngeldstärkungsgesetz

Zum 1. Januar 2020 wurde das Wohngeld erhöht. Es ist die erste Anhebung des Wohngeldes seit vier Jahren.

Haushalte mit einem laufenden Wohngeldbezug erhielten das höhere Wohngeld zu Beginn des Jahres 2020, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden musste.
Durch die nach oben verschobenen Einkommensgrenzen können künftig auch mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Gerade Haushalte, die in den letzten Jahren zum Beispiel durch Rentenerhöhungen aus dem Wohngeld gefallen sind, könnten nunmehr wieder einen Anspruch erlangen.
Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Berechnung richtet sich nach der Haushaltsgröße, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und des Haushaltseinkommens. Auf der Internetseite des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld/) gibt es weitere Informationen zum Wohngeld sowie einen Link zu einem Wohngeldrechner. Mit diesem kann ein Anspruch unverbindlich geprüft werden.
Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst, erstmals zum 1. Januar 2022. Dadurch reduzieren sich die Fälle, in denen Haushalte infolge von Einkommenssteigerungen aus dem Wohngeld fallen oder zwischen Wohngeld und Leistungen der Grundsicherungen wechseln.
Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Beantragt werden kann das Wohngeld bei der Wohngeldbehörde.

 

Elke Brauer

Wohngeldbehörde