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Datum: 13.03.2019

Änderung der Vorfahrtsregelung Bahnhofstraße - Arndtstraße Bergen auf Rügen

Innerhalb der bestehenden Tempo-30-Zone wurde bisher im Bereich Bahnhofstraße - Arndtstraße die Vorfahrt durch die Verkehrszeichen (VZ) 301 "Vorfahrt" und 205 "Vorfahrt gewähren" Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.  

Auswertungen anonymer Verkehrsdatenerfassungen ergaben deutliche Überschreitungen der vorgeschriebenen Zonengeschwindigkeit von 30 km/h.

Zur Vermeidung von Gefährdungen der Fußgänger (Schulweg) und des fließenden Verkehrs erfolgte die Entfernung des VZ 301 "Vorfahrt" StVO in der Bahnhofstraße und des VZ 205 "Vorfahrt gewähren" StVO in der Arndstraße.

Dies hat eine Veränderung der Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich Bahnhofstraße - Arndtstraße zur Folge, denn hier gilt nun rechts vor links.

Für acht Wochen sollen die zusätzlich aufgestellten Verkehrszeichen 101 „Achtung“ i.V.m. dem Zusatzzeichen 1008-30 „Vorfahrt geändert“ die Verkehrsteilnehmer auf die geänderte Verkehrsregelung hinweisen.

Vkz-Plan