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Datum: 25.07.2018

Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen freier Wohlfahrtspflege sowie Initiativgruppen

Für die „Richtlinie der Stadt Bergen auf Rügen über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Vereine und Projekte, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstiger Initiativgruppen“ gilt folgende Abgabefrist für dieses Jahr:

Die Frist für die Antragstellung läuft am 30. September 2018 ab. Anträge sind so rechtzeitig zu stellen, dass sich die Fachausschüsse inhaltlich damit befassen können.

Sitzungstermine:
Sozialausschuss:                                 29. August 2018
Europa- und Kulturausschuss:            30. August 2018

Richtlinie 2017-Bürgeramt