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Datum: 15.04.2021

Mitteilung über abgemeldete Autos auf öffentlichen Flächen der Stadt Bergen auf Rügen

Vor allem in den Gebieten Rotensee und Bergen Süd blockieren häufig abgemeldete Autos öffentliche Parkplätze.

Das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen bzw. ohne gültige Zulassung ist eine unerlaubte Sondernutzung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die entsprechenden Fahrzeuge wurden durch die Ordnungsbehörde erfasst und befinden sich in Bearbeitung. Hierbei werden die Fahrzeughalter aufgefordert die Fahrzeuge zu entfernen. Die Verstöße gegen die Sondernutzungssatzung der Stadt Bergen auf Rügen werden geahndet und entsprechende Gebühren in Rechnung gestellt. Dies führt letztendlich bis zur kostenpflichtigen Ersatzvornahme (Abschleppen der Fahrzeuge durch die Ordnungsbehörde). Hiermit weisen wir ausdrücklich noch mal darauf hin, dass abgemeldete Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen.

Volker Paarmann
Bauamtsleiter