Karte Konsumverbot
Die Gebiete die rot gekennzeichnet sind, darf kein Gras/Cannabis konsumiert werden.
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Die Karte basiert auf einen Auszug des Geoportals des Landkreises Vorpommern-Rügenen.
§ 5 Konsumverbot
1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)