Aktuelle Beteiligungsverfahren in der Gemeinde Gustow / Rügen
[Einleitung]
Hinweis: Stellungnahmen / Informationen oder Anregungen können Sie hier per E-Mail an Frau Erwin senden
Die Abgabe von Stellungnahmen zur Planung im Rahmen dieser Beteiligung sind auch per Mail unter Bauleitplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de möglich.
Bauleitplanverfahren – Teilaufhebung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimstandort Gustow“ der Gemeinde Gustow, ergänzendes Verfahren
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gustow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 den Entwurf der Teilaufhebung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimstandort Gustow“ der Gemeinde Gustow sowie den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit der Planung wird die Teilaufhebung der rechtskräftigen Planung (ca. 2,2 ha) verfolgt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den nordwestlichen Anschnitt des Geltungsbereichs des noch bestandskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 mit den Flurstücken 31/54, 31/59, 31/60, 31/61, 31/62, 31/95 (teilweise), 31/96, 31/97, 31/98, 31/99, 31/100, 31/101, 31/102, 31/108 der Gemarkung Gustow, Flur 3 sowie die Flurstücke 1/1, 1/2, 1/9, 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 1/23, 1/22, 1/24, 1/25, 1/26 der Gemarkung Gustow, Flur 4.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein digitales Beteiligungsverfahren. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Bauamt der Stadt Bergen auf Rügen einsehbar.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden.
Verfahrensunterlagen: