Amt Bergen auf Rügen
Das Amt Bergen auf Rügen besteht seit 1. Januar 2005.
Es wurde aus den ehemaligen Ämtern Bergen/Land und Garz sowie der damals amtsfreien Stadt Bergen auf Rügen gebildet.
Lärmaktionsplanung Amt Bergen auf Rügen
0. Allgemein
Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR) ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V zuständig für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten zu erstellen. Damit wird die Belastung durch Umgebungslärm erfasst und dargestellt. Darüber hinaus dienen die Ergebnisse der Lärmkartierung als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.
Unterlagen:
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1. Gemeinde Ralswiek
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ralswiek hat am 18.01.2024 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2001/49/EG für die gemäß Richtlinie betroffene Hauptverkehrsstraße - B 96 beschlossen.Für die Gemeinde Ralswiek ist der Untersuchungsbereich die B 96, insbesondere die Ortslage Augustenhof, betroffen.Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm vorzubeugen. Hierzu sollen ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Wenn es Vorschläge oder Hinweise Ihrerseits gibt, teilen Sie uns dieses mit, gern auch per Mail: stadtplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de.
Weitergehende Unterlagen zur Lärmaktionsplanung sind im Internet unter
https://laermkartierung-mv.de/ und https://www.stadt-bergen-auf-ruegen.de/Amt-Bergen-auf-Rügen/ einsehbar.
2. Gemeinde Lietzow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lietzow hat am 17.01.2024 die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplanes beschlossen.
Der Überarbeitungsbereichsbereich betrifft die Bundesstraße B 96, insbesondere die Ortslage Lietzow, betroffen.
Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm vorzubeugen. Hierzu sollen ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
Im Rahmen der Überarbeitung des Lärmaktionsplanes soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Wenn es Vorschläge oder Hinweise Ihrerseits gibt, teilen Sie uns dieses mit, gern auch per Mail: stadtplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de.
Weitergehende Unterlagen zur Lärmaktionsplanung sind im Internet unter
https://laermkartierung-mv.de/ und https://www.stadt-bergen-auf-ruegen.de/Amt-Bergen-auf-Rügen/ einsehbar.
Unterlagen:
- PDF-Datei: 796 kB
3. Gemeinde Buschvitz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buschvitz hat am 20.02.2024 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2001/49/EG für die gemäß Richtlinie betroffene Hauptverkehrsstraße - B 96 beschlossen.Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm vorzubeugen. Hierzu sollen ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Wenn es Vorschläge oder Hinweise Ihrerseits gibt, teilen Sie uns dieses mit, gern auch per Mail: stadtplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de.
Weitergehende Unterlagen zur Lärmaktionsplanung sind im Internet unter
https://laermkartierung-mv.de/ und https://www.stadt-bergen-auf-ruegen.de/Amt-Bergen-auf-Rügen/ einsehbar.
4. Gemeinde Sehlen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sehlen hat am 26.02.2024 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2001/49/EG für die gemäß Richtlinie betroffene Hauptverkehrsstraße - B 96 beschlossen.Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm vorzubeugen. Hierzu sollen ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Wenn es Vorschläge oder Hinweise Ihrerseits gibt, teilen Sie uns dieses mit, gern auch per Mail: stadtplanung@stadt-bergen-auf-ruegen.de.
Weitergehende Unterlagen zur Lärmaktionsplanung sind im Internet unter
https://laermkartierung-mv.de/ und https://www.stadt-bergen-auf-ruegen.de/Amt-Bergen-auf-Rügen/ einsehbar.
LED_Buschvitz
Gemeinde Buschvitz
Gemeinde Buschvitz setzt sich für die Verbessserung des ÖPNV - Angebots ein
Kurzbeschreibung Projekt:
„Buswartehallen in Stedar und Buschvitz“
Durch die Gemeinde Buschvitz sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Sanierung Buswartehalle Buschvitz
Bei dieser Wartehalle handelt es sich um ein Bauwerk des Bauingenieurs Ulrich Müther. Aufgrund der vorhandenen Schäden sollen u.a. Abdichtungsarbeiten der Betonoberflächen, Ersatz der Fensterscheiben, Aufarbeitung der straßenseitigen Holzverschalung sowie Malerarbeiten durchgeführt werden.
2. Neubau Buswartehalle Stedar:
An der im Jahr 2016 neu ausgebauten Buswendeschleife soll die vorhandene marode Wartehalle durch eine neue ersetzt werden.
Mit beiden Maßnahmen soll den Interessen der in und um Buschvitz wohnenden Nutzer des ÖPNV entsprochen werden. Für die Maßnahmen wird eine Zuwendung für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.
Die Gemeinde Buschvitz engagiert sich für den Klimaschutz
Kurzbeschreibung Projekt:
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in 18528 Buschvitz, Grüner Weg
Das durch die Gemeinde geplante Vorhaben umfasst die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die vorhandenen 13 NAV-Leuchten (Natriumdampf-Hochdrucklampen) werden durch 13 LED-Leuchten inkl. Masten ersetzt.
Neben dem Austausch der Kabelübergangskästen werden ca. 400m Kabel energetisch erneuert.
Mit der Realisierung der Maßnahme wird ein Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels des Landes MV geleistet.
Neben der damit verbundenen Energieeinsparung bzw. Energieeffizienzsteigerung wirkt sich das Projekt positiv auf den Erhalt unserer Umwelt aus und verbessert zudem auch die Energiekostenbilanz der Gemeinde.
Für die Maßnahme wird eine Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten gemäß Klimaschutz-Förderrichtlinie – Kommunen gewährt.
Gemeinde Sehlen
Gemeinde Sehlen setzt sich für die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes ein.
Kurzbeschreibung Projekt:
Durch die Gemeinde Sehlen ist folgende Maßnahme vorgesehen:
Errichtung einer barrierefreien Aufstellfläche und Neubau einer Wartehalle mit überdachten Fahrradständern in 18528 Sehlen, Buswendeschleife Dorfstraße.
An der Buswendeschleife Schabernak an der Dorfstraße in der Ortslage Sehlen wird durch die Gemeinde Sehlen ein barrierefreier Bussteig gebaut, der an den vorhandenen Fußgängerweg der Dorfstraße anbindet. Anstelle der maroden Wartehalle wird eine moderne Wartehalle mit überdachten Fahrradständern errichtet um somit dem Anspruch einer verbesserten Ausstattung von RPNV-Haltepunkten gerecht zu werden. Diese Maßnahme wird mit einer Zuwendung für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ im Land Mecklenburg - Vorpommern gefördert.
Gemeinde Patzig
Die Gemeinde Patzig setzt sich für den Ausbau der Straßen im Zuge der Dorferneuerung und -entwicklung ein.
Kurzbeschreibung Projekt:
Dorferneuerung Patzig, Ausbau der Engen Straße
Die Gemeinde Patzig /Rügen plant den Ausbau der Engen Straße in Patzig mit einer 3,00 m breiten Fahrbahn aus Betonsteinpflaster einschließlich Straßenentwässerung und Anpassung der Seitenbereiche.
Dieses Projekt ist kofinanziert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder „ Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und wird in Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg – Vorpommern umgesetzt.
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